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1. Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Memorysolution GmbH (im Folgenden: MSO) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen von MSO, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Ware anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten und Anschreiben sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als Zusicherungen oder Garantien zu werten.
Verkaufsangestellte von MSO sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrags hinausgehen.


3. Lieferbedingungen

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen. die MSO die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen -- hierzu gehören Arbeitskampf behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von MSO auftreten hat MSO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MSO, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. MSO wird dem Käufer diese Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Käufer hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertrages zurücktreten, Ein Schadensersatzanspruch steht ihm nicht zu.
Bei Vertragsenderungen, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert diese sich angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierzu getroffen werden.
MSO ist berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, solange der Käufer mit Vertragspflichten auch aus anderen Verträgen in Verzug ist.


4. Preise und Zahlung

Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preis ab Lager zzgl. gesetzlicher MwSt. Verpackung, Versand und Versicherung werden grundsätzlich gesondert berechnet.
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, reduzieren sich die Zahlungsfristen aller übrigen Rechnungen auf eine Woche ab Rechnungsdatum. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MSO anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur berechtigt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.


5. Gefahrübergang und Versand

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von MSO verlassen hat. Versandweg und -mittel sind der Wahl von MSO überlassen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder wegen von ihm zu vertretender Gründe verzögert, lagert Ware ab Anzeige Versandbereitschaft auf dessen Kosten und Gefahr.


6. Eigentumsvorbehalt

MSO behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dieser Eigentumsvorbehalt besteht so lange fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung inkl. künftig entstehender Ansprüche beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist MSO nach Mahnung nebst Fristsetzung zum Rücktritt und Rücknahme der Ware berechtigt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt nicht erforderlich. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt im Zweifel nur sicherheitshalber.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer MSO unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an MSO ab. MSO ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von MSO im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für MSO als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für MSO. Erlischt das (Mit-)Eigentum von MSO durch Verbindung, wird bereits jetzt ereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf MSO übergeht. Der Käufer verwaltet das (Mit-)Eigentum von MSO unentgeltlich. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. MSO kann verlangen, dass der Käufer abgetretene Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
MSO verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


7. Mängelrüge und Gewährleistung

MSO gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und. Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, zwei Jahre.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei MSO zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von MSO Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist fehl kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs- Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gegen diesen Schaden abzusichern.


8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen MSO als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Breisach. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


10. Forderungsabtretung, Daten

MSO ist zum Verkauf der Forderungen aus Warenverkauf (z.B. im Wege des Factorings) inkl. Neben- und Sicherungsrechten berechtigt. Nach Information hierüber sind schuldbefreiende Zahlungen nun an den Faktor möglich, wobei Zahlungszeitpunkt der Eingang beim Faktor ist. Adressat von Gewährleistungsansprüchen bleibt MSO. Gerichtsstand ist in diesen Fall München, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt. Die Daten des Käufers werden bei MSO elektronisch erfasst, im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und an den Faktor weitergegeben.


11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


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